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Das Grundgesetz verlangt die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in
ganz Deutschland. Diese Lebensverhältnisse werden wesentlich von der
Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Die Finanzverfassung Deutschlands
enthält den Ländern nennenswerten Spielraum zur Finanzierung ihrer Aufgaben
vor. Alle ertragreicheren Steuern werden als Bundesgesetze beschlossen, die
jedoch der Zustimmung der Ländervertretung – des Bundesrates – bedürfen. Ein
Teil dieser Steuern fließt allein an den Bund oder an die Länder, ein anderer
Teil, darunter die besonders ergiebigen Steuern, werden zwischen Bund und
Ländern aufgeteilt. Insoweit ähnelt der deutsche Bundesstaat einem
Einheitsstaat. Dennoch kontrollieren die Länder den Großteil der
gesamtstaatlichen Verwaltungskapazität. In der deutschen Verwaltung herrschen
also föderalistische Elemente vor. Die Länderverwaltungen führen zum einen
die jeweiligen Landesgesetze aus. Sie exekutieren darüber hinaus die meisten
Bundesgesetze. Durch die Fülle der den Ländern vom Bund übertragenen
Aufgaben mussten sich in der Vergangenheit viele Länder in hohem Maße
verschulden. 2009 wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, die ihnen ab
2020 weitere Kreditaufnahmen verbietet und die erlaubte Neuverschuldung des
Bundes ab 2016 – mit einem Vorbehalt für wirtschaftliche Krisensituationen –
auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts be-grenzt
(Schuldenbremse). Drei gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen die Länder ganz in
eigener Regie: die Angelegenheiten der Schulen und Hochschulen, die innere
Sicherheit, darunter die Polizei, sowie die Ausgestaltung der kommunalen
Selbstverwaltung. Die Länder finden in den weit gefassten Mitwirkungsrechten
des Bundesrates einen Ausgleich für den Vorrang des Bundes in der
Gesetzgebung.
5. Der Bundestag
Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. In
technischer Hinsicht wird die Hälfte der 598 Bundestagsmandate durch die
Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt und die andere
Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen). Diese
Aufteilung ändert nichts an der Schlüsselstellung der Parteien im Wahlsystem.
Nur jene Wahlkreiskandidaten haben Aussicht auf Erfolg, die einer Partei
angehört. Die Parteizugehörigkeit der Bundestagsabgeordneten soll die
Verteilung der Wählerstimmen widerspiegeln. Um die Mehrheitsbilder aber
nicht durch die Präsenz kleiner und kleinster Parteien zu komplizieren, schließt
sie eine Sperrklausel, die so genannte Fünf-Prozent-Hürde, von der Vertretung
im Bundestag aus.
Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten
organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten.
Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler zu wählen und ihn dann
durch Zustimmung zu seiner Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den
Kanzler ablösen, indem er ihm das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er
anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in