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Die zweite deutsche Demokratie erwies sich als Erfolg. Für diesen Erfolg
gab es viele Gründe: Die Wertschätzung der freiheitlichen Lebensweise nach der
Diktatur und das Streben nach Akzeptanz durch die demokratischen Nachbarn
gehörten dazu. Aber auch das Grundgesetz hat seinen Anteil an diesem Erfolg.
Als die Teilung Deutschlands nach über 40 Jahren zu Ende ging, wurde das
Grundgesetz 1990 zur Verfassung des vereinigten Deutschlands.
2. Das Grundgesetz
Das Grundgesetz für die BRD wurde als Provisirium geschaffen, doch
erwies es sich bald als echte Verfassung und als Grundelement politischer
Stabilität. Es bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und
die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der
Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der
Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die
Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor
dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den
Schutz der Familie.
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln
staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres
Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der
Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat.
Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der
Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen
auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein
menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine
Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser
tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische
Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere
Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht
angetastet werden.
Mit der Feststellung, dass das Volk die Herrschaft durch besondere Organe
ausübt, schreibt das Grundgesetz die Herrschaftsform der repräsentativen
Demokratie fest. Die Verfassungen der deutschen Länder sehen darüber hinaus
Instrumente direkter Demokratie vor. Mit der Volksinitiative fordert eine
Mindestzahl von Bürgern ein Landesparlament auf, ein Gesetz zu erarbeiten.
Das Volksbegehren verlangt in gleicher Weise, dass das Parlament einen
vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet. Folgt das Parlament dem Begehren
nicht, findet anschließend ein Volksentscheid statt, in dem die Mehrheit das
Gesetz beschließen kann.
3. Die politischen Parteien und das Wahlsystem