Page 92 - INHALTSVERZEICHNIS
P. 92
Der Investivlohn
In einigen Tarifbezirken wurde der Investivlohn tariflich vereinbart. Diese
Regelung sieht vor, dass der Arbeitnehmer neben seinem Barlohn zusаtzlich einen
Investivlohn erhаlt, der auf einem Sperrkonto vermogenswirksam angelegt wird. Die
Investivlohneinlagen der Arbeitnehmer, die dem Bankensystem zugeflossen sind,
sollen wiederum als Kredite an die Unternehmen fьr die Finanzierung ihrer Vorhaben
zuruckfliessen. Auf diese Weise muss zu einem geringeren Teil auf Eigenkapital
zuruckgegriffen werden.
Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage betrаgt 23 %, bei Arbeitseinkommen mit drei
und mehr Kindern 33 % (bei festverzinslichen Wertpapieren 16 bzw. 26 % von
hochstens 624,— DM). Allerdings darf das Einkommen im Jahr der
vermogenswirksamen Anlage 24 000,— DM bzw. 48 000,— DM bei Alleinstehenden
bzw. Ehegalten nicht ьberschreiten. Diese Betrаge erhohen sich fьr jedes Kind um
1800,— DM. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit dem Lohn oder Gehalt ausgezahlt.
- vermogenswirksamer Sparvertrag (624,— DM)
Der Staat fordert die Vermogensbildung in Arbeitnehmerhand.
Zulagebegunstigt sind 624,— DM im Jahr. Bis zu diesem Betrag zahlt der Staat beim
Sparen auf dem Sparbuch eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 16 % bzw. 26 %.
Beispiel: Alleinstehender Arbeitnehmer, Sparzulage 16 %
monatlicher Hochstsparbetrag
pro Arbeitnehmer 52,-DM
vermogenswirksame Leistung
des Arbeitgebers lt. Tarifvertrag z.B. 26,- DM
Arbeitnehmer-Sparzulage 8,40- DM
tatsаchlicher monatlicher Sparaufwand 17,60 DM
- vermogenswirksamer Wertpapiersparvertrag (936,— DM)
Zulagebegunstigt sind 936,— DM, wenn sie in Beteiligungswerten angelegt
werden Der Staat gewаhrt eine Arbeitnehmersparzulage von 23 % bzw. 33 %, die mit
dem Lohn und Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird.
Beispiel: Alleinstehende und Familien (l
Arbeitnehmer) bis zu zwei Kindern, Sparzulage 23 %
monatlicher Hochstsparbetrag 78,— DM
vermogenswirksame Leistung
90