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Der Investivlohn



                        In  einigen  Tarifbezirken  wurde  der  Investivlohn  tariflich  vereinbart.  Diese
              Regelung sieht vor, dass der Arbeitnehmer neben seinem  Barlohn zusаtzlich einen
              Investivlohn erhаlt, der auf einem Sperrkonto vermogenswirksam angelegt wird. Die
              Investivlohneinlagen  der  Arbeitnehmer,  die  dem  Bankensystem  zugeflossen  sind,
              sollen wiederum als Kredite an die Unternehmen fьr die Finanzierung ihrer Vorhaben
              zuruckfliessen.  Auf  diese  Weise  muss  zu  einem  geringeren  Teil  auf  Eigenkapital
              zuruckgegriffen werden.







                         Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage


                        Die  Arbeitnehmersparzulage  betrаgt  23  %,  bei  Arbeitseinkommen  mit  drei
            und  mehr  Kindern  33  %  (bei  festverzinslichen  Wertpapieren  16  bzw.  26  %  von
            hochstens  624,—  DM).  Allerdings  darf  das  Einkommen  im  Jahr  der
            vermogenswirksamen Anlage 24 000,— DM bzw. 48 000,— DM bei Alleinstehenden
            bzw.  Ehegalten  nicht  ьberschreiten.  Diese  Betrаge  erhohen  sich  fьr  jedes  Kind  um
            1800,— DM. Die Arbeitnehmersparzulage wird mit dem Lohn oder Gehalt ausgezahlt.
                        - vermogenswirksamer Sparvertrag (624,— DM)
                        Der    Staat     fordert    die    Vermogensbildung         in    Arbeitnehmerhand.
              Zulagebegunstigt sind 624,— DM im Jahr. Bis zu diesem Betrag zahlt der Staat beim
              Sparen auf dem Sparbuch eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 16 % bzw. 26 %.



                        Beispiel: Alleinstehender Arbeitnehmer, Sparzulage 16 %
                        monatlicher Hochstsparbetrag
                        pro Arbeitnehmer                                                   52,-DM
                        vermogenswirksame Leistung
                        des Arbeitgebers lt. Tarifvertrag z.B.                         26,- DM
                        Arbeitnehmer-Sparzulage                               8,40- DM
                        tatsаchlicher monatlicher Sparaufwand              17,60 DM


                        - vermogenswirksamer Wertpapiersparvertrag (936,— DM)
                        Zulagebegunstigt sind 936,— DM, wenn sie in Beteiligungswerten angelegt
              werden Der Staat gewаhrt eine Arbeitnehmersparzulage von 23 % bzw. 33 %, die mit
              dem Lohn und Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird.

                        Beispiel: Alleinstehende und Familien (l
              Arbeitnehmer) bis zu zwei Kindern, Sparzulage 23 %

                     monatlicher Hochstsparbetrag                              78,— DM
                     vermogenswirksame Leistung
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