Page 65 - INHALTSVERZEICHNIS
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Die beweglichen Sachen konnen weiterhin unterteilt werden:
Vertretbare Sachen sind objektiv nach Mass, Zahl oder Gewicht bestimmbar;
sie sind durch gleiche Sachen ersetzbar (z. B. Erzeugnisse aus der Massen- oder
Serienproduktion wie Nagel, Schrauben, Kraftfahrzeuge, Konfektionskleidung). Alle
anderen Sachen sind unvertretbar, d. h. einmalig in ihrer Art (z. B. Erzeugnisse
der Einzelfertigung wie Massanzug, Gemalde)
Diese Unterscheidung ist wichtig im Hinblick auf die Qualitat der Lieferung bei
Gattungsschulden, das Unvermogen bei der Lieferung und den Umtausch bei der
Mangelruge.
Rechte
Man teilt die Rechte nach verschiedenen Gesichtspunkten ein:
Rechte
(unkorperliche Gegenstande)
Vermogensrechte Personllchkeitsrechte
Rechte die sich aus dem Vermogen Rechte die sich aus dem Schutzbedurfnis
einer einer Person ableiten lassen
Person ableiten lassen — allgemeines Personlichkeitsrecht
— Rechte aus
Schuldverhaltnissen — Namensrecht
(z. B. Forderung) — Firmenrecht
— dingliche Rechte — Familienrecht
-Eigentum
-Pfandrecht
- Grundpfandrecht
Diese Rechte konnen
- gegenьber jedermann geltend gemacht werden: absolute Rechte
( Herrschaftsrechte) (z. B. dingliche Rechte);
- nur gegenьber bestimmten Personen geltend gemacht werden: relative
Rechte (z. B. Rechte aus Schuldverhaltnissen).
Aus allen Rechten lasst sich ein Anspruch ableiten:
Unter Anspruch versteht man das Recht, von einem anderen ein Tun oder
Unterlassen zu verlangen.
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