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9      Wirtschaftliche



                               Zusammenarbeit: Exkurs










                        Um  im  Rahmen  der  Weltwirtschaft  als  gleichwertige  Partner  auftreten  zu
               kцnnen.  mьssen  sich  kleinere  Staaten  miteinander  vereinigen,  denn  den  beiden
               groЯen Volkswirtschaften USA oder UdSSR ist sonst keine Konkurrenz zu bieten.
               Diesen Vorgang, bei dem aus verschiedenen sich ergдnzenden kleineren Staaten sich
               eine grцЯere Wirtschaftseinheit bildet, nennt man wirtschaftliche Integration. Der
               Trend zu solchen wirtschaftlichen Zusammenschlьssen scheint in Europa besonders
               intensiv zu sein.
                        GemдЯ  den  politischen  Gegebenheiten  ist  folglich  zwischen  west-  und
               osteuropaischen Integrationen zu unterscheiden.




                   Europдische Gemeinschaft (EG)

                        Im  Grundungsjahr  des  Comecon  1949  schlugen  der  franzosische
               AuЯenminister Robert Schuman und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer

               bereits  die  Schaffung  eines  deutsch-franzosischen  Marktes  der  Montanindustrie
               (Kohle,  Eisen,  Stahl  und  Schrott)  vor.  Hauptanliegen  dieser  Zweiergemeinschaft
               waren  zunдchst  die  Ьberwindung  des  jahrhundertealten  Gegensatzes  zwischen
               Frankreich  und  Deutschland  sowie  die  Verhinderung  kьnftiger  Kriege  zwischen
               beiden Landern durch den Entzug der materiellen Grundlage.
                        Der  1951  gegrьndeten  Europдischen  Gemeinschaft  fьr  Kohle  und  Stahl

               (EGKS)  waren  schlieЯlich  noch  Italien  und  die  Beneluxstaaten  beigetreten.  Damit
               verzichteten  erstmals  souverдne  Staaten  zugunsten  einer  internationalen  Behorde
               freiwillig auf Souveranitatsrechte.
                        Es  war  eine  Entwicklung  in  Gang  gesetzt  worden, die  schlieЯlich  zu  einer
               gesamteuropдischen Integration fuhren sollte.

                      Bereits  am  25.  Mдrz  1957  wurden in  Rom  die  Vertrage unterzeichnet, nach
                denen  die  Europaische  Wirtschaftsgemeinschaft  (EWG)  ab  l.  Januar  1958
                Wirklichkeit werden konnte.

                        Vollmitglieder  der  EWG  waren  bis  1972  Belgien,  Bundesrepublik
               Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande.




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