Page 216 - 6224
P. 216
Der Angestellte eines
Personalvermittlers bat seinen Vorgesetzten,
ein Referat in einem Seminar über Arbeitsrecht
halten zu dürfen. Der Chef hatte keine
Einwände – bis er erfuhr, dass sein Mitarbeiter
für das Referat 500 Euro Honorar erhielt. Dass
sein Untergebener ihm dies verschwiegen habe,
sei ein eklatanter Vertrauensbruch, sagte er und
kündigte dem Mann fristlos.
Doch das Landesarbeitsgericht Hessen
erklärte die Kündigung jetzt für ungültig.
Sicher hätte der Mann den Arbeitsgeber auch
über das Honorar unterrichten müssen, räumten
die Richter ein. Dieses Versäumnis sei jedoch
nicht so schwer wiegend, dass es eine fristlose
Kündigung rechtfertige. Schließlich habe der
Vorgesetzte die Nebentätigkeit des Mannes
genehmigt, ohne weiter nachzufragen,
argumentieren die Richter.
Fingerzeige für die Krise
216