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Der          Angestellte          eines
        Personalvermittlers  bat  seinen  Vorgesetzten,
        ein Referat in einem Seminar über Arbeitsrecht
        halten  zu  dürfen.  Der  Chef  hatte  keine
        Einwände – bis er erfuhr, dass sein Mitarbeiter
        für das Referat 500 Euro Honorar erhielt. Dass
        sein Untergebener ihm dies verschwiegen habe,
        sei ein eklatanter Vertrauensbruch, sagte er und
        kündigte dem Mann fristlos.
               Doch  das  Landesarbeitsgericht  Hessen
        erklärte  die  Kündigung  jetzt  für  ungültig.
        Sicher  hätte  der  Mann  den  Arbeitsgeber  auch
        über das Honorar unterrichten müssen, räumten
        die Richter ein. Dieses Versäumnis sei jedoch
        nicht so schwer wiegend, dass es eine fristlose
        Kündigung  rechtfertige.  Schließlich  habe  der
        Vorgesetzte  die  Nebentätigkeit  des  Mannes
        genehmigt,    ohne     weiter   nachzufragen,
        argumentieren die Richter.


                      Fingerzeige für die Krise




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