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das  theoretische  Hintergrundwissen  vermittelt.  Während  deiner
           Ausbildung      musst      du      als     Ausbildungsnachweis
           ein Berichtsheft über  deine  Aufgaben  und  Tätigkeiten  führen.
           Dein Ausbilder überprüft dein Berichtsheft regelmäßig.
               Nach  Abschluss  deiner  Hotelkauffrau-Ausbildung  hast  du
           zahlreiche  Fortbildungsmöglichkeiten,  zum  Beispiel  durch
           eine Weiterbildung zum  Hotelmeister  oder  zum  Fachwirt  im
           Gastgewerbe.  Wenn du das (Fach-)Abitur  hast, könntest du aber
           auch über ein anschließendes Studium nachdenken, zum Beispiel
           in den Bereichen BWL oder Hotel- und Tourismusmanagement.
               Hotelkaufmann  ist  ein kaufmännischer  Beruf,  sodass  dein
           Arbeitsumfeld in der Regel ein Büro ist, z.B. in einem Hotel. Du
           arbeitest auch an Sonn- und Feiertagen. Dienstreisen fallen nur in
           Ausnahmefällen an.
               Dein Arbeitsumfeld kann  ganz  unterschiedlich  aussehen,  je
           nachdem in welchem Ausbildungsbetrieb und in welchem Bereich
           du tätig bist. In einem großen internationalen Hotel kannst du z.B.
           viel  Kontakt  mit  internationalen  Gästen  haben  und  auch  im
           Schichtdienst  arbeiten.  Du  kannst  aber  auch  in  einem
           Cateringbetrieb  arbeiten.  Du  solltest  dir  daher  genau  überlegen,
           welcher Ausbildungsbetrieb und  welches  spätere  Arbeitsfeld  am
           besten zu dir passen.

           8. Lesen Sie den Text und übersetzen Sie ihn ins Ukrainische.

               Was macht ein Kaufmann für Tourismus und Freizeit?
               Kaufleute   für   Tourismus    und    Freizeit   organisieren
           Veranstaltungen  für  Touristen,  beraten  Urlauber  bei  der
           Freizeitgestaltung, informieren aber auch Kur- oder Wellnessgäste
           über kulturelle Angebote in der jeweiligen Region. Zudem sind sie
           für  die  anfallenden  kaufmännischen  Aufgaben,  wie  etwa  den
           Schrift- oder Zahlungsverkehr, zuständig.



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