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Wenn  Sie  Geschäftsführer  einer  Firma  sind,  so  unternehmen
                            Sie  oft  Dienstreisen.  Ihre  Sekretärin  erledigt  vorher  alle  Forma-
                            litäten: sie telefoniert mit der Firma, die Ihr Reiseziel ist, bestellt
                            für Sie ein Ticket, reserviert Zimmer in einem Hotel. Anschließend
                            sendet sie auch ein Fax an die Fa, worin sie Ihre Ankunftszeit mit -
                            teilt  und  Sie  abzuholen  bittet.  Wenn  Sie  ins  Ausland  fahren
                            (fliegen), sollen Sie beim Zollamt eine Zollerklärung ausfüllen, wo
                            Sie angeben, ob Sie Gegenstände von größerem Wert, das Geld in
                            anderer Währung bei sich haben. Dabei dürfen Sie keine Striche
                            machen,    sondern    „nein“schreiben.  Sie  gehen  dann  zu  einem
                            Zollbeamten,  der  Ihr  Gepäck  kontrolliert,  und  sich  dafür
                            interessiert, ob Sie etwas zu verzollen haben, ob Sie zollpflichtige
                            Sachen  bei  sich  haben.  Anschließend  gehen  Sie  zur  Gepäckab-
                            fertigung, wo man prüft, ob Sie das Übergepäck haben. Haben Sie
                            das Übergepäck, so bezahlen Sie es und bekommen eine Quittung
                            und dazu noch einen Gepäckschein. Nach der Zollkontrolle ist die
                            Passkontrolle  dran.  Hier  zeigen  Sie  einem  Beamten  Ihren
                            Reisepass  und  Ihr  Einreisevisum  vor.  Er  kontrolliert,  ob  Ihre
                            Dokumente  nicht  abgelaufen  sind.  Wenn  alles  in  Ordnung  ist,
                            dürfen Sie durchgehen.

                            3.   Bilden Sie Sätze mit den Wörtern und Wendungen:

                                 eine Zollerklärung ausfüllen (te,t); das Gepäckstück,-es,-e; den
                            Koffer  öffnen  (te,t);  Dinge  persönlichen  Bedarfs  bei  sich  haben
                            (te,t); 1 L Spirituosen zollfrei einführen (te,t); die Zollregeln genau
                            kennen  (te,t);  die  Gepäckabfertigung,-,-en;  den  Koffer  abgeben
                            (a,e); den Reisepass vorweisen (ie,ie); zollpflichtige Sachen haben;
                            einige  Waren  einziehen  (o,o);  absichtliche  Verheimlichung  zoll-
                            pflichtiger Waren.

                            4.  Inszenieren  Sie einen  Dialog  zwischen einem  Zollbeamten  und  einem
                                Reisenden.




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