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Staatshaushalt und Steuern
Der Staatshaushalt - ein Buch mit sieben
Siegeln?
In der Bundesrepublik Deutschland erfassen die цffentlichen Haushalte die
Haushaltsplдne und Haushaltsrechnungen von Bund, Lдndern, Kommunen und
anderen Einrichtungen des цffentlichen Rechts.
In den Haushalten (auch: "Budgets" oder "Etats") werden die Einnahmen und
die Ausgaben dieser цffentlichen Einrichtungen gegenьbergestellt.
GemдЯ dem "Haushaltsgrundsдtzegesetz" erstellt der Bundesfinanzminister
den Entwurf des Bundeshaushaltsplanes fьr das jeweilige Haushaltsjahr. Der Entwurf
wird von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt, welcher darьber abstimmt.
Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird er als Haushaltsgesetz verabschiedet.
Das Gesetz wird anschlieЯend - wie alle anderen Bundesgesetze - vom
Bundesprдsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verцffentlicht.
Wichtigste Einnahmequelle des Staates sind die Steuern. Steuern sind
Abgaben an den Staat in einer gesetzlich festgelegten Hцhe und ohne direkte
Gewдhrung von Gegenleistungen. Mitte der 90er Jahre lag die Steuerquote in
Deutschland bei ungefдhr 25%. Die Steuerquote ergibt sich aus der Relation
zwischen den Steuereinnahmen und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Landes.
Steuern lassen sich unterscheiden nach
- dem Empfдnger der Steuern (Bundessteuem, Landessteuem und
Gemeindesteuern, Gemeinschaftsteuern von Bund und Lдndern, Kirchensteuern),
- dem Gegenstand der Steuern (Steuern vom Einkommen oder vom
Vermцgen, Verbrauchsteuern auf einzelne konkrete Gьter, Verkehrsteuern usw.) und
- der Ьbertragbarkeit der Steuerlast vom Steuerschuldner auf eine andere
Person (direkte und indirekte Steuern).
Ьber seine Finanzpolitik (auch: Fiskalpolitik) und mit Hilfe entsprechender
finanzpolitischer Instrumente versucht der Staat konjunkturelle Schwankungen
auszugleichen. Die Grundregel einer antizyklischen Einnahmen- und
Ausgabenpolitik des Staates lautet: Sie soll wдhrend einer Rezession expansiv und
wдhrend eines Booms restriktiv sein. Das zeigt sich z.B. in Steuerentlastungen
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